Jedes Jahr stellen wir uns den gleichen Fragen im Herbst: Winterreifen aufziehen oder noch warten? Und wie lange bleiben die Schneerüstigen Pneus drauf? Beim Firmenwagen kommt hinzu: wer ist zuständig, wer kümmert sich?
1. Ab wann müssen Winterreifen aufgezogen sein?
2. Droht Bußgeld bei Nichtbeachtung, wenn ja wie hoch?
3. Wer haftet bei Firmenwagen?
4. Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?
5. Wie unterscheiden sich Winter- von Sommerreifen?
6. Sommerreifen bei Schnee und Eis – die Fakten
7. Welche Reifen haben Sie aufgezogen?
8. Oder doch besser M+S, Allwetterreifen?
Grundsätzlich gilt in Österreich „situative Winterausrüstungspflicht“, es dürfen von 1.November bis zum 15. April bestimmte Fahrzeugklassen nur mit Winterreifen unterwegs sein. Für alle anderen gilt: Witterungsverhältnisse beachten. Nur, wenn Schnee und/oder Eis liegt, sind Winterpneus erforderlich, meldet Trend.at9. Sind die Routen dauerhaft oder fast immer mit Schnee und Eis bedeckt, sind Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Zusätzlich muss die Fahrbahn dann aber zusammenhängend oder nicht nennenswert unterbrochen bedeckt sein, schreibt das digitale Amt8. Bußgeld droht bis zu 5.000 Euro bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Viele kennen die „Von O bis O“-Regel: von Oktober bis Ostern (Winterreifen) und von Ostern bis Oktober (Sommerreifen). Experten und einige Kfz-Versicherer empfehlen sich an diesen Daten zu richten, schreibt Anna Lena Hartmann vom Fuhrpark-IT-Dienstleister LAPID in einem Blogbeitrag. Aber auch, dass das Wetter nicht dem Kalenderrhythmus folgt und daher diese Regel beratend aber nicht bindend sein kann. Vor allem, da auch Ostern als kirchlicher Feiertag dem Kirchenjahr folgt und nicht als fester Termin steht.
Reifenhersteller empfehlen eher die 7-Grad-Regel, schreibt Hartmann. Denn tagsüber sieben Plusgrade können nächtlichen Frost und darauf resultierende Reifglätte zur Folge haben. Die Gummimischung der Sommerreifen kann bei winterlichen Temperaturen aushärten und Sie sind dann mit weniger Grip unterwegs. Allerdings haben Sommerreifen die bessere Wechsel-Nass-Trocken-Eigenschaften, während bei Schnee und Eis an Winterreifen kein Weg vorbeiführt. Ulrich Buckmann vom ADAC Frankfurt sagt gegenüber dem Handelsblatt, dass Fahrer, die an den wenigen echten Wintertagen auf Ihr Auto verzichten können, auch mit Sommerreifen durch den Winter kommen. Tägliche Pendler und Businessreisende fallen hier natürlich nicht hinein, klare Empfehlung hier: Winterreifen.
Erstes Fazit: Viele Empfehlungen, bindend sind aber definitiv die Eckdaten 1.November bis zum 15. April, für bestimmte Fahrzeugklassen bindend, für alle anderen: Wetterbericht checken.
Droht Bußgeld bei Nichtbeachtung? Hier heißt es klar und einfach: ja. Bis zu 5000 Euro Verwaltungsstrafe können auf Sie zukommen.
Und wenn der Halter die Firma ist, wie stellt sich der Sachverhalt dann dar? Arbeitsrecht.org sagt, dass der Firmen-PKW ein Betriebsmittel ist und somit in den Firmenbereich fällt. Der Arbeitgeber hat für die Ordnungsgemäßheit der Betriebsmittel Sorge zu tragen. Im Unfallsfalle kann er sogar mit zur Verantwortung gezogen werden. Ist der Fahrer somit raus aus der Verantwortung? Nein, denn auch er hat vor Fahrtbeginn den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und muss auf ein anderes Fahrzeug ausweichen, sofern vorhanden, wenn dieser nicht gegeben ist.
Die Haftpflicht übernimmt die Schäden des Unfallopfers, hier greift nicht, ob Sie fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs waren, wenn Winterreifen vonnöten gewesen wären. Der Versicherungsschutz greift auch in diesem Szenario, sagt der österreichische Automobilclub in seinem Blog. Im Falle der witterungsbedingten falschen Bereifung kann die Leistung der Kaskoversicherung anteilig gekürzt werden, bis vollständig, sollten weitere Umstände wie Telefonieren mit dem Handy oder überhöhte Geschwindigkeit hinzukommen.
Größter Unterschied bei den Reifenarten sind die Gummierung und das Profil! Warum unterscheiden sich Sommer- und Winterreifen? Ganz simpel: die Bodenhaftung ist witterungsbedingt eine andere und erfordert andere Gummimischungen. Sommerreifen haben eine härtere Gummimischung, geeignet für trockene Fahrbahnen und Hitzeeinwirkung, Winterpneus sind weicher und für viel Regen und Schnee konzipiert. Die weichen Gummireifen können sich dann bei Kälte verhärten und bleiben dennoch elastisch.
Der Bremsweg: Bei schneebedeckter Straße und einer Geschwindigkeit von 50 km/h benötigen Sie mit Winterreifen 31 Meter, bis Sie endgültig zum Stehen gekommen sind. Mit Sommerreifen sind es 62 Meter, also das Doppelte.
Schnee im Reifen: Während bei den Winterreifen der Schnee abgefahren wird, bleibt er bei den Sommerreifen kleben – das senkt den Grip bis zur rutschigen Schleuderpartie.
Fehlendes Fahrgefühl: Verklebte Reifen sorgen für mangelnde Kontrolle und Performance.
Woran erkennen wir nun, welche Reifen am Firmenwagen aufgezogen sind? Die Lauffläche von Winterreifen ist mit Lamellen und zusätzlichen Rillen ausgestattet, diese sind leicht erkennbar. Bewegliche Lamellen verschieben sich bei Krafteinwirkung, erklärt der Felgenshop5 in seinem Blog. Dadurch stehen Sie unterschiedlich hoch und es entstehen Griffkanten, diese sorgen bei winterlichem Schnee und Eis für mehr Grip.
Bei Sommerreifen fördern Drainagerillen den Abtransport von Wasser von der für die Haftung benötigten Lauffläche. Das verhindert Aquaplaning.
Winterreifen erkennen Sie seit 2019 am Alpine-Symbol – eine Schneeflocke in stilisiertem Berg.
Bei den Allwetter- und Ganzjahresreifen liegen viele klare Vorteile auf der Hand:
Doch auch an Nachteilen gegenüber der Sommer-Winter-Reifenkombi mangelt es nicht:
Rechtlich werden die Ganzjahresreifen übrigens als Winterreifen eingestuft. Sofern Sie den M+S (hergestellt bis 2018) oder das Alpine-Symbol mit der Schneeflocke vor dem Bergpanorama enthalten, dass sie als Winterreifen klassifiziert.
Jein, denn die Regeln sind unterschiedlich, auch die Voraussetzungen sind teilweise gänzlich anders ausgelegt. Eines gilt aber auch hier, es ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen, wenn der Firmenwagen keine korrekte Bereifung hat.
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