Bei der Anmietung bringen Sie Ihr Zahlungsmittel (unsere Zahlungsbedingungen finden Sie HIER), Ihren Führerschein und Ihren gültigen Personalausweis eines EU-Landes oder einen noch mindestens einen Monat gültigen Reisepass mit. Wir bitten Sie diese Unterlagen bei der Fahrzeugabholung dabeizuhaben, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Im Pass kein Visum eingetragen ist.
Sie ein Visum im Pass haben und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa sind. Sind Sie länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein der Übersetzung einer anerkannten amtlichen Stelle.
Die Vorlage des Original-Führerscheines zusätzlicher Fahrer ist zwingend notwendig. Wenn ein zusätzlicher Fahrer bei der Abholung des Mietwagens nicht anwesend sein kann, hat dieser die Möglichkeit, persönlich mit seinem Führerschein in jeder anderen SIXT-Station in den Mietvertrag aufgenommen zu werden.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIXT ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug vor dem Verlassen der Mieteinrichtung auf Schäden zu prüfen. Wenn ein Schaden festgestellt wird, kehren Sie zu unserem Büro zurück und teilen Sie uns den Schaden mit.
Alternativ können Sie uns auch telefonisch unter +43 (0) 1505 26 4027 erreichen und uns den festgestellten Schaden mitteilen.
An einigen SIXT Stationen können Sie Ihr Fahrzeug auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen und zurückbringen. Ob dieser Service an Ihrer Station möglich ist, erfahren Sie sowohl bei Ihrer Reservierung online als auch bei einer telefonischen Reservierung von unseren Mitarbeitern.