Der Ladezustand von Elektrofahrzeugen wird sowohl bei der Abholung als auch bei der Rückgabe erfasst. Wir überreichen die Fahrzeuge mit einem Ladezustand von über 80 %, das Fahrzeug muss mit einem Ladezustand von mindestens 80% zurückgegeben werden.
Wenn der Ladezustand des Fahrzeugs bei der Übernahme unter 80 % lag, muss das Fahrzeug mit demselben Ladezustand zurückgegeben werden.