SIXT berechnet gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Aufwandspauschale. Eine Kopie der Behördenanfrage erhalten Sie zusammen mit unserem Schreiben.
Die berechnete Gebühr ist eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung eines Verkehrsverstoßes. Wir erhalten von den Behörden unterschiedliche Schreiben, was eine Automatisierung erschwert. In den überwiegenden Fällen müssen die Daten individuell ermittelt werden. Die Bearbeitung dieser Anfragen ist für SIXT mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten geben wir direkt an den eigentlichen Verursacher weiter. Wir verzichten bewusst darauf, diese zusätzlichen Kosten in unsere Preisgestaltung einzubeziehen. Die Höhe der Aufwandspauschale ist unabhängig von der Höhe des Bußgeldes.
Bitte zahlen Sie das Bußgeld direkt an die Behörde, wenn diese Sie kontaktiert hat. Eine Zahlung durch SIXT erfolgt nicht.
Sie können uns gerne im Vorfeld kontaktieren, jedoch mindert dies nicht den Aufwand, den wir mit der Bearbeitung der Behördenanfrage haben. Trotz Ihrer Meldung wird die Aufwandspauschale dennoch berechnet.