Wenn Sie Ihren Mietwagen in Österreich genutzt haben, sind Sie als Fahrer verpflichtet, die Maut während der Mietzeit selbst zu entrichten.
Jede mautpflichtige Straße ist mit Hinweisschildern versehen, welche über die Mautpflicht informieren. Gemäß dem österreichischen Mautgesetz §19 Abs. 4 sind wir als Halter verpflichtet, diese Gebühr zu entrichten, wenn diese nicht vom Mieter gezahlt wurde. Sollte die Strafe nicht bezahlt werden, wird ein Verfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.
Wir möchten vermeiden, dass unsere Mieter bei eventuellen Fahrten nach Österreich Probleme bei Kontrollen mit den örtlichen Kontrollorganen bekommen und für Mautrechnungen aufkommen müssen, welche durch vorherige Mieter mit diesem Mietwagen verursacht wurden. Deshalb zahlen wir die Strafe und geben diese an den verursachenden Mieter zuzüglich einer Aufwandspauschale weiter und belasten das bei der Anmietung genutzte Zahlungsmittel.
Die ASFINAG Maut Service GmbH stellt SIXT auch die Ersatzmaut in Rechnung, wenn Sie die notwendigen, angeforderten Unterlagen bei der ASFINAG nicht nachreichen. Beim Entrichten der Mautgebühr wurden Sie darauf hingewiesen, dass Sie den Fahrzeugschein, welcher sich im Fahrzeug befindet, innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die ASFINAG Maut Service GmbH senden müssen.